
Wenn Sie gerade eine Kündigung erhalten haben, ist der Schock oft groß. Gleichzeitig laufen im Hintergrund bereits wichtige Fristen. Die wichtigste: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung müssen Sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen – sonst gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie objektiv fehlerhaft war.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was Sie in den ersten 7 Tagen tun müssen, um Ihre Rechte zu sichern – von der Meldung bei der Arbeitsagentur bis zur Entscheidung, ob Sie mit einem Anwalt gegen die Kündigung vorgehen.
Kurzüberblick: Kündigung erhalten – was tun?
Wenn Sie Kündigung erhalten – was tun? googeln, brauchen Sie schnelle und klare Antworten. In Kurzform:
- Ruhe bewahren, nichts vorschnell unterschreiben.
- Datum des Zugangs notieren, Kündigung sichern (Foto/Scan).
- Innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Kündigung arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden.
- Frist notieren: 3 Wochen ab Zugang für eine Kündigungsschutzklage.
- Unterlagen sammeln: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen, Bonus-/Provisionsregelungen etc.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, Chancen und Risiken einer Klage gegen die Kündigung prüfen.
- Strategie festlegen: Klage erheben (Weiterbeschäftigung oder Vergleich/Abfindung) oder geordneten Ausstieg verhandeln.
Im Folgenden gehen wir diese Punkte Tag für Tag durch.
Tag 1: Kündigung bekommen – was jetzt?
1. Zugang und Form der Kündigung dokumentieren
Rechtlich entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Kündigung zugeht – nicht das Gespräch mit Ihrer Führungskraft, sondern die schriftliche Kündigung:
- Nur das Original mit Unterschrift ist wirksam.
Eine Kündigung per E‑Mail, WhatsApp, SMS oder Fax reicht nicht aus. - Zugang dokumentieren:
- Datum und Uhrzeit notieren
- Wie wurde zugestellt? (persönlich übergeben, Post, Bote)
- Wenn möglich: Zeuge notieren oder Übergabe quittieren lassen.
- Kopie anfertigen:
- Foto oder Scan in guter Qualität
- Nichts auf dem Original anstreichen oder verändern
Dieses Datum ist die Startlinie für alle Fristen, insbesondere für die drei Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
2. Gesprächsverlauf und Umstände festhalten
Noch am selben Tag – solange alles frisch ist – sollten Sie Notizen machen:
- Wer war beim Kündigungsgespräch anwesend?
- Welche Begründung wurde genannt (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt, Umstrukturierung, Vertrauensverlust o. Ä.)?
- Wurde Ihnen etwas zur Unterschrift vorgelegt (Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Vergleich, „einvernehmliche Lösung“)?
- Gab es Zusagen mündlich (z. B. „Sie bekommen auf jeden Fall eine Abfindung“, „Wir schreiben ein sehr gutes Zeugnis“)?
Diese Notizen helfen später Ihrem Anwalt, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Kündigung realistisch einzuschätzen.
3. Nichts vorschnell unterschreiben
Gerade Führungskräften und langjährigen Mitarbeitern werden häufig Aufhebungsverträge oder „einvernehmliche Lösungen“ angeboten – oft mit dem Argument, dies sei „besser als eine Kündigung“.
Wichtig:
- Ein Aufhebungsvertrag kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen.
- Sie verzichten häufig auf wichtige Schutzrechte (Kündigungsschutz, Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz, Bonusansprüche).
- Nach Unterschrift ist eine Anfechtung nur in extremen Ausnahmefällen möglich.
Regel:
Unterschreiben Sie nichts, ohne dass ein Anwalt für Arbeitsrecht den Text geprüft hat – insbesondere, wenn es um Kündigung vom Arbeitsvertrag in Kombination mit Abfindung, Bonus, Vesting oder Dienstwagen geht.
Tag 1–3: Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit
Unabhängig davon, ob Sie eine Kündigungsschutzklage planen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Kündigung arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit zu melden. Dies ist getrennt von der eigentlichen Arbeitslosmeldung kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Melden Sie sich online, telefonisch oder persönlich arbeitsuchend.
- Halten Sie Kündigung und Personalausweis bereit.
- Versäumen Sie diese Frist, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Diese Meldung beeinträchtigt nicht Ihre Chancen, eine Kündigung anzufechten; sie ist reine Absicherung Ihrer Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.
Die zentrale Frist: 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Mit einer Kündigungsschutzklage beantragen Sie beim Arbeitsgericht, dass festgestellt wird, dass die Kündigung unwirksam ist. Praktisch geht es häufig um:
- Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen oder
- einen gerichtlichen Vergleich: Beendigung zu einem späteren Zeitpunkt gegen
- Abfindung,
- klares Beendigungsdatum,
- gutes Arbeitszeugnis,
- Regelung zu Boni, Aktienoptionen, Dienstwagen, Wettbewerbsverboten etc.
Wie lange habe ich Zeit?
Sie haben drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, die Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Läuft diese Frist ab, gilt:
- Die Kündigung wird rechtlich wirksam, selbst wenn sie eindeutig fehlerhaft war.
- Eine Nachholung ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich (z. B. nachweisbar schwere Erkrankung).
Wenn Sie also über eine Klage gegen die Kündigung nachdenken, müssen Sie spätestens innerhalb dieser drei Wochen handeln – besser deutlich vorher.
Gilt das Kündigungsschutzgesetz überhaupt für mich?
Der volle Schutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) greift in der Regel, wenn:
- Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und
- im Betrieb mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt sind (Teilzeit anteilig).
Auch wenn das KSchG im Einzelfall nicht anwendbar ist (z. B. Kleinbetrieb, sehr kurze Beschäftigung), können dennoch Sonderkündigungsschutz oder sonstige Unwirksamkeitsgründe bestehen, z. B.:
- Schwangerschaft, Elternzeit
- Schwerbehinderung
- Betriebsratsmitgliedschaft
- tarifliche oder vertragliche Sonderregelungen
Gerade diese Konstellationen sollten immer von einem Anwalt geprüft werden.
Tag 3–7: Unterlagen sammeln und Strategie mit Anwalt klären
Wichtige Unterlagen für die Prüfung Ihrer Kündigung
Damit ein Anwalt für Kündigungsschutzklage Ihre Situation schnell und fundiert bewerten kann, sollten Sie bis spätestens Tag 7 folgende Unterlagen sammeln:
- Arbeitsvertrag und alle Nachträge/Zusatzvereinbarungen
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen (mind. 12 Monate)
- Bonus-, Provisions- und Zielvereinbarungen, ESOP/VSOP, Aktienoptionen
- Eventuelle Abmahnungen, Ermahnungen, Verwarnungen
- Relevante E-Mails oder Schreiben zu Leistungsbeurteilungen, Konflikten, Umstrukturierungen
- Ggf. Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid
- Für leitende Angestellte/Geschäftsführer: Geschäftsführerdienstvertrag, Beteiligungsvereinbarungen, Dienstwagenregelungen, Wettbewerbsverbote
Je besser Ihre Unterlagen, desto präziser kann Ihr Anwalt Chancen, Risiken und realistische Verhandlungsspielräume (z. B. Abfindungshöhe, Boni, Freistellung) einschätzen.
Wann ist ein Anwalt für Kündigungsschutzklage unverzichtbar?
In einigen Fällen sollten Sie ohne anwaltliche Unterstützung keine Entscheidung treffen:
- Fristlose (außerordentliche) Kündigung
- Kündigung während
- Schwangerschaft oder Elternzeit
- Schwerbehinderung
- Pflegezeit
- Kündigung von Führungskräften, leitenden Angestellten, Geschäftsführern mit
- hohen Fixgehältern
- variablen Vergütungen/Bonus
- Optionsprogrammen (ESOP/VSOP)
- Dienstwagen, langfristigen Wettbewerbsverboten
- Kündigungen im Zusammenhang mit
- Betriebsübergang, Umstrukturierung, Standortschließung
- Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfen
- längerer Krankheit, betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM)
Hier geht es nicht nur um die Frage „wirksam oder nicht“, sondern oft um hohe finanzielle Volumina und steuerliche Gestaltung (Abfindung, Bonus, Vesting, Sozialversicherung).
Was können Sie mit einer Klage gegen die Kündigung erreichen?
Eine Kündigungsschutzklage bedeutet nicht automatisch, dass Sie „auf jeden Fall“ im Unternehmen bleiben wollen. Sie ist in der Praxis häufig ein Instrument zur Verhandlung:
- Weiterbeschäftigung, wenn Sie bleiben möchten und die Kündigung klar rechtswidrig ist
- Vergleich mit Abfindung, typischerweise unter Berücksichtigung von
- Betriebszugehörigkeit
- Position und Gehalt
- Erfolgsaussichten der Klage
- Verlängerung der Beschäftigungsdauer, um z. B.
- Anspruchsvoraussetzungen zu erreichen (z. B. Bonus, Vesting, Pensionszusage)
- Kündigungsfristen zu wahren
- Reinigung des beruflichen Profils:
- wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Klarheit im Beendigungsgrund für zukünftige Arbeitgeber
Ihr Anwalt wird mit Ihnen eine realistische Zielsetzung entwickeln – abhängig davon, ob Sie Zurück in den Job oder eher geordnet raus mit guten Konditionen bevorzugen.
Spezielle Konstellationen: Probezeit, befristete Verträge, Kleinbetriebe
Auch wenn die Rahmenbedingungen anders sind, gelten einige Grundregeln immer:
- Probezeitkündigung:
Vor Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit sehr kurzer Frist beendet werden. Eine Kündigung kann aber trotzdem wegen Diskriminierung, Sittenwidrigkeit oder Formfehlern unwirksam sein. - Befristete Verträge:
Hier endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich automatisch mit Fristende. Eine „Kündigung“ während der Befristung ist nur zulässig, wenn vertraglich oder tariflich vereinbart. Außerdem können Befristungen selbst unwirksam sein (z. B. bei Kettenbefristung). - Kleinbetriebe:
Auch im Kleinbetrieb ohne vollen Kündigungsschutz gelten Grenzen, z. B. Verbot willkürlicher oder sittenwidriger Kündigungen, Diskriminierungsverbote, Sonderkündigungsschutz.
Gerade in diesen Graubereichen lohnt es sich, zumindest eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
Checkliste: Was Sie in den ersten 7 Tagen nach einer Kündigung tun sollten
Tag 1
- Zugang der Kündigung prüfen und Datum/Uhrzeit notieren
- Kündigung kopieren/scannen, sicher ablegen
- Gesprächsverlauf und Umstände schriftlich festhalten
- Nichts unterschreiben, was Sie nicht vollständig verstanden und geprüft haben
Tag 1–3
- Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden
- Erste Einschätzung einholen (z. B. telefonisch bei einer Kanzlei für Arbeitsrecht)
- Termin beim Anwalt vereinbaren – idealerweise innerhalb der ersten Woche
Tag 3–7
- Alle arbeitsrelevanten Unterlagen zusammenstellen (Vertrag, Gehalt, Boni, Abmahnungen, E-Mails etc.)
- Prüfen lassen, ob Kündigungsschutzklage erfolgversprechend ist
- Persönliche Zielsetzung klären: Weiterbeschäftigung vs. Trennung mit optimalen Konditionen
- Entscheidung über die Einreichung der Klage treffen (spätestens vor Ablauf der 3‑Wochen-Frist)
FAQ: Kündigung erhalten – was tun?
1. Ich habe die Kündigung gestern per Post bekommen – ab wann läuft die 3‑Wochen-Frist?
Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, also dem Tag, an dem sie in Ihrem Machtbereich ist (i. d. R. Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe). Ab diesem Tag haben Sie 21 Kalendertage für die Kündigungsschutzklage.
2. Ich will gar nicht zurück in die Firma – lohnt sich eine Kündigungsschutzklage trotzdem?
Ja, häufig geht es nicht um Rückkehr, sondern um Abfindung, sauberes Zeugnis, Bonuszahlungen, verlängerte Fristen. Ohne Klage fehlt jedoch oft der rechtliche Hebel für eine faire Verhandlung.
3. Ich arbeite in einem sehr kleinen Betrieb – habe ich überhaupt Chancen?
Auch im Kleinbetrieb können Kündigungen rechtswidrig sein (z. B. sittenwidrig, diskriminierend, Verstoß gegen Sonderkündigungsschutz). Ein kurzer Check beim Anwalt kann klären, ob sich eine Klage oder Verhandlung lohnt.
4. Muss ich für eine Kündigungsschutzklage zwingend einen Anwalt haben?
Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Praktisch ist anwaltliche Vertretung aber sehr zu empfehlen, weil es um Fristen, Formalien, Beweisführung und Verhandlungsstrategie geht – insbesondere bei hohen Einkommen oder komplexen Vergütungsstrukturen.
5. Wer trägt die Kosten einer Kündigungsschutzklage?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Die Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab; bei Vergleichen entfallen sie häufig ganz oder teilweise. Lassen Sie sich die Kosten im Vorfeld transparent erläutern – viele Kanzleien bieten auch Pauschalen oder Paketpreise für die Erstprüfung an.
Wie Vectocon Sie unterstützen kann – besonders als Führungskraft oder Geschäftsführer
Vectocon ist eine technologiegetriebene Wirtschaftskanzlei, die integrierte Rechts- und Steuerberatung bietet. Gerade bei der Beendigung von Arbeitsverträgen von Führungskräften, leitenden Angestellten oder Geschäftsführern ist es wichtig, arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragen aus einer Hand zu betrachten:
- Prüfung von Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Verhandlung von Abfindungen, Boni, Vesting-Regelungen, Dienstwagen und Wettbewerbsverboten
- Steuerliche Strukturierung von Abfindungen und variablen Vergütungen
- Abstimmung mit der Konzernmutter und deren HR/Legal-Abteilung in internationalen Strukturen
Wenn Sie als Geschäftsführer, leitender Angestellter oder Schlüsselmitarbeiter von einer Kündigung betroffen sind und Klarheit zu Ihren Optionen benötigen, begleiten wir Sie digital, effizient und fristorientiert – von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung der gewählten Strategie.
Fazit:
Nach einer Kündigung entscheiden die ersten 7 Tage darüber, wie gut Ihre rechtliche und finanzielle Ausgangsposition ist. Sichern Sie Fristen, melden Sie sich arbeitsuchend, sammeln Sie Unterlagen und lassen Sie Ihre Situation professionell prüfen. So wird aus dem Schock ein strukturiertes Vorgehen, mit dem Sie Ihre Rechte wahren und Ihre nächsten Schritte aktiv gestalten.