Der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) ist seit dem [1] - und die nächste kritische Frist rückt näher: Ab dem 12. September 2026 müssen neu in Verkehr gebrachte vernetzte Produkte und verbundene Dienste so konzipiert sein, dass Nutzerdaten standardmäßig direkt zugänglich sind (Data-Access-by-Design, Art. 3 Data Act). Wer jetzt noch keine strukturierte Bestandsaufnahme gemacht hat, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch unwirksame Vertragsklauseln und Haftungsrisiken für Geschäftsführer.

Diese Checkliste richtet sich an Compliance-Verantwortliche, Inhouse-Juristinnen und Entscheider in Unternehmen, die vernetzte Produkte herstellen, Daten kontrollieren oder Cloud-Dienste anbieten. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung - aber sie zeigt Ihnen, wo Sie stehen und wo dringend Handlungsbedarf besteht.

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