Der Kalender lügt nicht: Ab dem 11. September 2026 greifen die Meldepflichten des Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle - [1]. Das ist keine ferne Deadline mehr. Wer heute noch kein Produktinventar, keine SBOM und keine Meldekette hat, wird die Frist reißen.
Diese Checkliste richtet sich an Compliance-Verantwortliche und Entscheider in Unternehmen, die Hardware, Software oder IoT-Produkte auf dem EU-Markt anbieten. Sie führt in acht Prüfschritten durch die wichtigsten Anforderungen - von der Betroffenheitsanalyse bis zum Fristencheck. Jeder Schritt enthält konkrete Prüffragen, die Sie intern beantworten können. Wo Lücken sichtbar werden, ist Handlungsbedarf.




